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Bald dürfen wir wieder wählen, hier ein paar wichtige Informationen:

Veröffentlicht von Bergis Schmidt-Ehry 24. Juni 2026

Bei der Wahl zum Abgeordneten-Haus von Berlin gilt: Alle Menschen mit deutscher Staats-Bürgerschaft, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen wählen, wenn sie mindestens seit dem 20. Juni 2026 ohne Unterbrechung in Berlin wohnen. Bei der BVV-Wahl gilt: Alle Menschen mit deutscher Staats-Bürgerschaft und alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen wählen, wenn sie mindestens seit dem 20. Juni 2026 ohne Unterbrechung in Berlin wohnen.

Vom 10. bis zum 30. August erhalten alle Wahlberechtigten per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Danach gibt es folgende Möglichkeiten, an der Wahl teilzunehmen:

  • Briefwahl beantragen und nach Erhalt der Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig di ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post abschicken.
    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen spätestens bis zum Wahltag, dem 20. September 2026, 18 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt (auf dem roten Wahlbrief angegeben) eintreffen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden.
  • Im Briefwahllokal des Bezirks abstimmen – Pass oder Personalausweis mitbringen.
  • Bis zum Wahltag warten und am 20. September 2026 im Wahllokal abstimmen.

BERLIN WÄHLT: MEINE STADT. MEINE STIMME.

Informationen in leicht verständlicher Sprache zur Wahl des Abgeordneten-Hauses und der Bezirks-Verordneten-Versammlungen

Sie sind wohnungslos oder haben keine feste Melde-Adresse? In den Berliner Bezirks-Wahlämtern können Sie sich bis Freitag, 28. August 2026, in das Wahl-Verzeichnis eintragen lassen. Gehen Sie dazu ins Bezirks-Wahlamt in dem Bezirk, wo Sie sich am 16. August 2026 aufgehalten haben. Dort erhalten Sie auch Ihre Wahl-Unterlagen und weitere Informationen. Öffnungszeiten: oben rechts auf der Wahl-Benachrichtigung Hier zur Übersicht aller Berliner Bezirks-Wahlämter: https://service.berlin.de/standorte/wahlaemter/