100 Millionen € für berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 hat der Bundestag den Corona-Teilhabe-Fonds bereitgestellt. Darin werden mit 100 Millionen Euro Inklusionsunternehmen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen unterstützt, die durch die Corona-Pandemie einen finanziellen Schaden erlitten haben.